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Spielstraßen

Zeitungen, Zigaretten und Getränke – der Verkauf von Treibstoff ist an Tankstellen beinahe schon Nebensache. Immer öfter stellen Tankstellenbetreiber auch Glücksspielautomaten auf. Damit ist jetzt Schluß…

[[image1]]..zumindest bei OMV und Avanti-Tankstellen. „Schon bisher war das Aufstellen von Glücksspielautomaten nur in den Bundesländern Kärnten, Steiermark und Wien zulässig“ heißt es in einem Brief, den die OMV-Zentrale am 8. Juni versandt hat. Und weiter „Diese Vereinbarungen sind abgelaufen bzw. wurden von OMV aus wichtigem Grund vorzeitig aufgekündigt“. …

Anmerkung der Redaktion:

Die Plattform www-spieler-info.at wies bereits mit Schreiben von Rechtsanwalt Mag. Georg Streit vom 9.5.2011 die OMV darauf hin, dass in den OMV- und Avanti-Tankstellen unzulässige Glücksspielautomaten betrieben werden. Die OMV antwortete darauf mit Schreiben ihrer Rechtsvertretung, dass sie „seit jeher gegen das Aufstellen nicht konsensgemäßer Glücksspielautomaten auf OMV- bzw. Avanti-Tankstellen vorgehen“ würde und verwies auf eine entsprechende Aufforderung an einen Tankstellenpächter im Dezember 2009. Gleichzeitig meinte die OMV aber, dass der jeweilige Tankstellenpächter zu ver-antworten hätte, wenn in einer Tankstelle konsenswidrige Glücksspielautomaten aufgestellt würden.

Jüngst versicherte die OMV die Plattform www.spieler-info.at, das bis längstens Anfang August alle OMV- und Avanti-Tankstellen frei von Spielautoma-ten sein werden. Gegen Tankstellenpächter, die sich an diese Anordnung nicht halten, würde OMV mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln rechtlich vorgehen.

Nicht alle Tankstellenbetreiber zeigten sich so einsichtig und bemüht, in ihrer Übereinstimmung mit der geltenden Rechtslage zu agieren. BP teilte mit, bisher davon ausgegangen zu sein, dass die Pächter von BP-Tankstellen keine illegalen Glücksspielautomaten aufstellen und versprach, die Sachlage zu prüfen. Die Shell Austria GmbH hingegen benötigt offenbar noch eine Nachdenkpause, von dieser liegt keine Reaktion vor. Auch von AVIA liegt www.spieler-info.at noch keine Stellungnahme vor. www.spieler-info.at wird an der Sache dran bleiben. Der Verpächter der Disk-Tankstellen versprach, gegen illegale Betreiber von Glücksspielautomaten in Disk-Tankstellen vorzugehen, stieß dabei aber offenbar auf Widerstand der Glücksspielbetreiber, wie ein einige Wochen später eingelangtes Schreiben des englischen Unternehmens Netgames Limited zeigte. Dieses Unternehmen stellt sich auf den Standpunkt, das EU-Recht würde den Betrieb von Videolotterieterminals in österreichischen Tankstellen auch ohne österreichische Genehmigung gestatten. Zur Begründung beruft sich dieses Unternehmen auf das bekannte Engelmann-Urteil des EuGH vom 9.9.2010 und ein Gutachten eines Juristen. Zu diesem Gutachten hat Rechtsanwalt Mag. Streit auf www.spieler-info.at bereits Stellung genommen und ausgeführt und die gegentei-lige Rechtsmeinung vertreten.

www.spieler-info.at ist der Meinung, dass die österreichische Rechtslage klar ist, auch der Verwaltungsgerichtshof erkannte das österreichische Glücksspielmonopol als EU-konform. Bis zu einer ge-genteiligen Entscheidung des EuGH dürfen daher Glücksspielautomaten, auch von Betreibern aus anderen EU-Mitgliedstaaten in Österreich nicht ohne österreichische Genehmigung betrieben werden!

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