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Glückspiel: Überraschungen mitten im Sommer

Die Neuregelung des österreichischen Glückspielmarktes sorgt für Überraschungen im Sommer. Hatte Oberösterreich ursprünglich den Plan mit der Ausschreibung der Automatenkonzessionen, die im Zuge des neuen Landesglückspielgesetzes vergeben werden, bis auf die Zeit nach der Ausschreibung der 15 + 1 Spielbankenkonzessionen des Bundes zu warten, so hat sich nun der zuständige Landesrat Hermann Kepplinger entschlossen, bereits jetzt damit zu starten.

[[image1]]Zur Ausschreibung gelangen demnach: zwei Lizenzen für den Betrieb von Spielhallen (mit jeweils insgesamt 362 Spielgeräten) und eine Lizenz für die Einzelaufstellung (mit insgesamt 449 Maschinen). Ende der Ausschreibungsfrist ist der 15. September, das heißt, mit Jahresbeginn 2012 sollte im Land ob der Enns ein geregelter Glückspielmarkt bestehen. Die Lizenzen werden auf 15 Jahre vergeben und sind mit einer Betriebspflicht versehen.

Auch in Burgenland sind die Weichen weitgehend gestellt. Der Entwurf für das Landesglückspielgesetz wurde – nach einer Prüfung durch das Finanzministerium in Wien – bereits zur Notifizierung nach Brüssel geschickt. Dieses Procedere nimmt rund drei Monate in Anspruch, sodass man derzeit damit rechnet, dass das Gesetz im November vom Landtag beschlossen wird. Rechnet man dann das Ausschreibungsverfahren hinzu, so dürften die Lizenzen (wie in Oberösterreich zwei für Spielhallen und eine für Einzelaufstellung bestimmt) im ersten Quartal des Jahres 2012 vergeben werden.

Das nächste Bundesland sollte dann Kärnten sein, wo man nur noch auf die Durchführungsbestimmungen des Finanzministeriums wartet, um diese in den Gesetzesentwurf einzuarbeiten. Dieser Entwurf muss dann allerdings erst noch einem Begutachtungsverfahren unterzogen werden. Kärnten – so heißt es in der Landesregierung – hat keine Eile, weil dort noch die alte Gesetzeslage existiert, man mit der Situation einigermaßen zufrieden ist, und diese erst Ende 2014 ausläuft.

Funkstille herrscht dagegen derzeit nur in Wien (wo Ratlosigkeit nach dem Antrag, das kleine Glückspiel zu verbieten, am Wiener SPÖ-Parteitag herrscht) und in der Steiermark (wo über einen längeren Zeitraum die Streitkultur gepflogen wurde Anhang:

Land Oberösterreich: Interessentensuche für Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten in Automatensalons

Auf Rechtsgrundlage des Oö. Glücksspielautomatengesetzes ist die Erteilung von zwei Bewilligungen für das Aufstellen und den Betrieb von Glücksspielautomaten in Automatensalons im Bundesland Oberösterreich beabsichtigt. Die Bewilligung für die Landesausspielung mit Glücksspielautomaten wird für jeweils 362 Glücksspielautomaten erteilt.

Es wird jeweils nur eine Bewilligung für die Dauer von maximal 15 Jahren an eine Bewerberin erteilt. Es besteht Betriebspflicht.

Die Bewerbungsfrist endet am: 15. September 2011

Weiterführende Informationen

Unterlagen für die Ausspielung mit Glücksspielautomaten in Automatensalons (pdf)
Muster Bankgarantie (pdf)
Entwurf der Glücksspielautomatenverordnung
Glücksspielgesetz
Oö. Glücksspielautomatengesetz

Interessentensuche für Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten in Einzelaufstellung

Auf Rechtsgrundlage des Oö. Glücksspielautomatengesetzes ist die Erteilung einer Bewilligung für das Aufstellen und den Betrieb von Glücksspielautomaten in Einzelaufstellung in Betriebsräumlichkeiten mit einer aufrechten Betriebsanlagengenehmigung für die Ausübung der Gastgewerbeberechtigung im Bundesland Oberösterreich beabsichtigt. Die Bewilligung für die Landesausspielung mit Glücksspielautomaten wird für 449 Glücksspielautomaten erteilt.

Es wird nur eine Bewilligung für die Dauer von maximal 15 Jahren an eine Bewerberin erteilt. Es besteht Betriebspflicht.

Die Bewerbungsfrist endet am: 15. September 2011

Es wird insgesamt an einen Bewerber nur eine Bewilligung erteilt.

Weiterführende Informationen

Unterlagen für die Ausspielung mit Glücksspielautomaten in Einzelaufstellung (pdf)
Muster Bankgarantie (pdf)
Entwurf der Glücksspielautomatenverordnung
Glücksspielgesetz
Oö. Glücksspielautomatengesetz

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Inneres und Kommunales
Verwaltungspolizei
Bahnhofplatz 1
4021 Linz

Telefon (+43 732) 7720 – 143 19
Fax (+43 732) 21 42 82
E-Mail: pol.ikd.post@ooe.gv.at

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