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Bwin fusioniert mit PartyGaming

Wie die bwin Interactive Entertainment AG am Donnerstag ad hoc bekanntgegeben hat, wird sie sich mit der britischen Firma PartyGaming PLC zu einer gemeinsamen Gesellschaft zusammenschließen. Das neue Unternehmen wird unter dem Namen PartyGaming SE firmieren, seinen Sitz in Gibraltar haben und an der Londoner Börse notiert sein.

Wie die bwin Interactive Entertainment AG am Donnerstag ad hoc bekanntgegeben hat, wird sie sich mit der britischen Firma PartyGaming PLC zu einer gemeinsamen Gesellschaft zusammenschließen. Das neue Unternehmen wird unter dem Namen PartyGaming SE firmieren, seinen Sitz in Gibraltar haben und an der Londoner Börse notiert sein.Am 29. Juli 2010 haben bwin und PartyGaming demnach einen Vertrag zur Umsetzung des geplanten Zusammenschlusses abgeschlossen. Die Hauptversammlungen der beiden Unternehmen müssen dem Geschäft noch zustimmen. Entsprechende Versammlungen seien derzeit für das erste Quartal 2011 geplant. Der Zusammenschluss solle dann „bald“ nach Abhaltung der Hauptversammlungen stattfinden.

Bwin geht in neuer PartyGaming auf

Der geplante Zusammenschluss sieht vor, dass alle Vermögenswerte von bwin auf PartyGaming unter Bildung einer in Gibraltar registrierten Societas Europaea (SE) verschmolzen werden. bwin -Aktionäre werden ungefähr 51,6 Prozent der Aktien, PartyGaming-Aktionäre etwa 48,4 Prozent der Aktien an der gemeinsamen Gesellschaft erhalten, so die beiden Unternehmen.

Der geplante Zusammenschluss sieht kein Pflichtangebot an die bwin-Aktionäre im Sinne des österreichischen Übernahmegesetzes vor. Nach Durchführung des geplanten Zusammenschlusses werden die bwin-Aktien nicht mehr an der Wiener Börse notieren. Die Aktien der gemeinsamen Gesellschaft werden ausschließlich an der Londoner Börse gelistet.

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Kommentar Redaktion Spieler-Info.at

Mit dieser Fusion soll offensichtlich versucht werden, vor der Staatsanwaltschaft(StA) Wien und dem laufenden Finanzstrafverfahren zu flüchten, was so sicherlich nicht gelingen kann.

Vor wenigen Wochen erhielt bwin das schriftliche Ergebnis der Großbetriebsprüfung, welche im Auftrage der StA Wien stattfand. Ein daraus resultierendes Finanzstrafverfahren beträfe nicht nur die Gesellschaft, sondern auch deren Organe – bis hin zum Aufsichtsrat und dessen Präsidenten und allfällige Wirtschaftsprüfer.

Das BMF stellte fest, dass bwin in Österreich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist, weil der Mittelpunkt der geschäftlichen Tätigkeit im Inland (und nicht in einer Steueroase) liegt. Überdies sind laut Entscheid des EuGH über ähnliche Online-Anbieter wesentliche Angebote von bwin „illegales Glückspiel“ ohne aufrechte Konzession.

Mit der formalen Verlegung des Firmensitzes nach Gibraltar, der Fusionierung und den geplanten Änderungen in Vorstand und Aufsichtsrat (was macht dann Dr. Androsch?) versucht bwin diese Probleme – für die Zukunft – zu minimieren.

Derzeit ist England in Sachen Glücksspiel etwas liberaler – wie lange das so bleibt, ist ungewiss.
 

 



 

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