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Die Staatsanwaltschaft (StA) Wien führt seit ca. drei Jahren Strafverfahren gegen bwin und deren Verantwortliche

Unter der Aktenzahl 09-023/8528 führt der couragierte Wiener Staatsanwalt Dr. Leiningen-Westernburg, (er war seinerzeit Richter von Udo Proksch in der Lucona-Affäre) ein umfangreiches Strafverfahren. In diesem Verfahren geht es nicht nur um den Verdacht des illegalen Glücksspiels, sondern auch um mögliche Finanzstrafrechtliche Delikte. (es gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung).

Unter der Aktenzahl 09-023/8528 führt der couragierte Wiener Staatsanwalt Dr. Leiningen-Westernburg, (er war seinerzeit Richter von Udo Proksch in der Lucona-Affäre) ein umfangreiches Strafverfahren. In diesem Verfahren geht es nicht nur um den Verdacht des illegalen Glücksspiels, sondern auch um mögliche Finanzstrafrechtliche Delikte. (es gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung).

Der Wiener Rechtsanwalt (und ehemalige Justizminister) Dr. Dieter Böhmdorfer hat in mehreren fundierten Sachverhaltsdarstellungen der Staatsanwaltschaft (StA) Wien aufgezeigt, dass nicht nur der Verdacht auf „illegales Glücksspiel“ sondern auch der Verdacht wegen Steuerhinterziehung gegeben ist.

Der Staatsanwalt gab dem zuständigen Finanzamt Wien I den Auftrag zur Prüfung von bwin bzw. ihrer Vertretungsorgane. Diese Prüfung wurde innerhalb von bald drei Jahren akribisch durchgeführt.

Von wegen „Einzelmeinung“: Das zuständige Finanzamt befasste österreichweit seine besten Umsatzsteuerspezialisten mit dieser Prüfung. Vereinfacht dargestellt geht es in dieser komplizierten Angelegenheit u.a. um die entscheidende Frage, wo der „Mittelpunkt der wirtschaftlichen Geschäftsführung bzw. Tätigkeit“ ist. Diese Frage ist ausschlaggebend für eine allfällige Steuerpflicht in Österreich.

Der Rat der Umsatzsteuerweisen kam (gemeinsam) zum dem Schluss, dass bwin in Wien (und nicht in Gibraltar oder einer anderen Steueroase) steuerpflichtig ist, mit möglicherweise fatalen, weitreichenden Folgen – eventuell nicht nur wegen einer Nachforderung der Umsatz- und Körperschaftssteuer, sondern auch wegen möglicher strafrechtlicher Konsequenzen.

Das bei bwin vorliegende „Steueroptimierungskonstrukt“ wurde nicht „zufällig“, also fahrlässig, sondern logischerweise „absichtlich“, also „mit Vorsatz“ gewählt. Das kann sehr unangenehme Folgen haben – auch für Vorstände und Aufsichtsrat, eventuell auch für die Wirtschaftsprüfer.

Die vorzügliche Technik von bwin – sie ist zweifelsfrei eine der besten der Online-Welt – erlaubt es den Prüfern des Finanzamtes, den Zahlungsgewohnheiten jedes einzelnen Online-Kunden nachzugehen. Die Zahlungsflüsse sind also exakt rekonstruierbar, zumindest für bwin und die StA bzw. das Finanzamt. Das betrifft nicht „nur“ die ca. 100.000 Kunden aus Österreich, sondern auch Millionen andere im Ausland. Wenn deren Umsätze alle in Wien zu versteuern sind, wird das – rückwirkend für mehr als fünf Jahre – sehr, sehr teuer.

Dazu kommt natürlich eine mögliche Körperschaftssteuerpflicht in Wien, anstelle von Gibraltar (mit „beachtlicher Differenz von ca. 0% auf mehr als 25%).

Besonders unbehaglich kann es auch für die ca. 100.000 österreichischen Konsumenten werden, die bei bwin spielen. Nach geltendem Gesetz ist es Österreichern nicht gestattet, bei „ausländischen“ Glücksspielbetreibern Einsätze zu tätigen. Käme die StA zum dem Schluss, dass derartig unerlaubte Geldeinsätze bei einem „ausländischen“ Unternehmen vorliegen, könnte jeder einzelne Spieler (im schlimmsten Fall) Verwaltungsstrafen von mehreren tausend Euro vorgeschrieben erhalten. Von anderen „Steuernachschauen“ ganz zu schweigen – möglicherweise kann dieser oder jener Spieler schwer erklären, woher er das Spielgeld für bwin hatte.

Allerdings haben viele Spieler eine „Ausweichmöglichkeit“ in die (scheinbare) Anonymität gefunden: Die „Paysafecard“ erlaubt, ähnlich wie eine Prepaid-Card für ein Mobiltelefon, „anonymes“ Bezahlen und Spielen. Diese Card bekommt jedermann ohne Ausweis in Trafiken, auf Tankstellen etc. Sehr praktisch, dass Dr. Hannes Androsch (www.androsch.com) dieses Unternehmen ebenfalls in seinem Konzern angesiedelt.

Allerdings ist die Anonymität des Spielers nur „scheinbar“: bwin kann natürlich ein „komplettes Online-Röntgenbild“ von jedem einzelnen Spieler machen. bwin kennt den Namen der Domain, aus der der Spieler kommt, seinen Standort, so ziemlich alles, den Geldfluss (Vorsicht, Geldwäscheverdacht beim Pokern“). Für private Spieler besteht also ein hohes Risiko, seine persönlichen Daten zu verraten, auch seinen finanziellen Background.

Derzeit weiß niemand, wo diese Daten überall landen. Unter Umständen bei neuen, ausländischen bwin-Partnern, vielleicht beim US-Fiskus. Das kann für diesen oder jenen unangenehm werden. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Daten nicht unter den mehr als tausend oft obskuren Online-Anbietern „getauscht“ oder „gehandelt“ werden.

Die StA Wien und das zuständige Finanzamt haben sicher keine „Einzelmeinung“, ganz im Gegenteil: Die Untersuchungen und Prüfungen laufen seit Jahren sehr akribisch. bwin hatte sicherlich nachhaltig und oftmals Gelegenheit, seinen Standpunkt darzustellen. und wird ihn auch weiterhin haben.

Interessant wird die ganze Angelegenheit auch unter dem Gesichtspunkt der „Steuergerechtigkeit“: Bestimmt wünschen sich einige Österreicher auch eine „Umverteilung“ Richtung Steueroase!

Sicher ist auch, dass dieses Thema durch das EU-Recht beeinflusst wird. Allerdings gibt es dazu gerade in jüngster Zeit ziemlich eindeutige EuGH-Entscheide (siehe www.spieler-info.at).

Auf den Punkt gebracht: Die EU bzw. der EuGH wollen das Glücksspiel und dessen Besteuerung den einzelnen Mitgliedsländern der EU überlassen, und das ist in diesem Falle Österreich. Mit Wien als Ort der Besteuerung und mit der Republik Österreich, die alleine berechtigt ist, Glücksspiel-Konzessionen zu vergeben. Das wird so lange gelten, bis die EU ein EU-weites Glücksspielgesetz verabschiedet. Wetten, dass wir darauf „ewig“ warten müssen!

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