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Stellungnahme zum aktuellen Abänderungsantrag des Finanzausschusses

Kommentar des Glücksspielrecht-Spezialisten Mag. Georg Streit (Kanzlei Höhne, In der Maur & Partner)

Der bisherige Gesetzesentwurf für eine Novellierung des GSpG wird durch den aktuellen Abänderungsantrag des Finanzausschusses aufgewertet. Eine der von Ihnen und mir zuletzt aufgestellten Forderungen wird erfüllt, dass nämlich der Beirat oder die Stelle zur Suchtprävention und Suchtberatung über Finanzierungsbeiträge der Glücksspielveranstalter finanziert wird.

Die Erweiterung der Zugriffsmöglichkeiten des Finanzministers im Rahmen der Anbindung aller Glücksspielautomaten an das Rechenzentrum des Finanzministeriums kann zur Vermeidung von illegal betriebenen Glücksspielautomaten und von illegalen Angeboten auf zugelassenen Automaten beitragen. Das Zutrittssystem wird deutlich genauer normiert, der Zutritt zu Glücksspielangeboten wird entsprechend deutlich erschwert. Damit wird die Verantwortung der Glücksspielbetreiber erhöht, der Zugang von Minderjährigen zu Glücksspielangeboten in Automatensalons kann dadurch effektiver kontrolliert werden. Ob dies allerdings dazu beitragen kann, die Attraktivität von Glücksspielen insgesamt zu reduzieren, bleibt fraglich. Auch diese Regelung wird internationale und/oder illegale Online-Glücksspielangebote nicht wirklich beeinträchtigen.

Insgesamt gewinnt durch diesen Abänderungsvorschlag die Novelle mehr an Biss und kann wohl auch dazu beitragen, das österreichische Glücksspielsystem vor dem EuGH zu rechtfertigen. Ob dies ausreicht, wird sich zeigen, da z. B. die Gewinnerzielungsabsicht der Konzessionäre nicht angetastet wird.
 

Kommentar Redaktion Spieler-Info.at

Fix ist, dass das Glücksspielgesetz (GSpG) nächste Woche an einem der beiden Sitzungstage des Nationalrats (16. oder 17. Juni) beschlossen werden soll. Vom Sonder-Finanzausschuss, der am 8. Juni tagte, wurde die Novelle zum GSpG allerdings noch nicht freigegeben. Die Sitzung wurde sogar nach eineinhalb Stunden abgebrochen beziehungsweise – wie schon zu Wochenbeginn vereinbart – auf Montag kommender Woche vertagt. Grund dafür ist, dass es noch eine Reihe von Abänderungsvorschlägen gibt, bei denen – so SP-Finanzsprecher Jan Krainer – das OK des SPÖ-Klubs fehlt. Wie intern dazu erfahren war, will die SPÖ den Parteitag am kommenden Freitag abwarten, bei dem es möglicherweise noch Diskussionen zum Glücksspielgesetz gibt und vielleicht auch die eine oder andere Änderung in der Novelle verlangt wird. Die „Begeisterung“ über diese neuerliche Verzögerung hält sich bei der ÖVP in Grenzen, wie zu erfahren ist. Ex-Finanzminister Willi Molterer, zu dessen Amtszeiten, nämlich im Herbst 2008, der Erstentwurf für die jetzige Novelle präsentiert wurde, meinte, dass es weitaus wichtigere Gesetze gäbe, es aber kaum ein Gesetz aus letzter Zeit gibt, an dem schon so lange „herumgedoktert“ wird. Staatssekretär Reinhold Lopatka hat jedenfalls nach dem Ausschuss Optimismus verbreitet und erklärt, dass nun das „Glücksspielgesetz in die Zielgerade“ geht.

Im derzeit bereits vorliegenden Abänderungsantrag sind übrigens keine gravierenden Änderungen enthalten, es gibt nur eine detailliertere Beschreibung zum Spielerschutz, zur elektronischen Anbindung an das Bundesrechenzentrum und eine Absichtserklärung, an einer Regelung des InternetGlücksspiels unter Berücksichtigung europäischer Entwicklungen zu arbeiten. Noch diskutiert wird der § 22, ob also die Formulierung aus der Ministerratsvorlage „Spielbank für Poker ohne Bankhalter“ bestehen bleibt oder (da eine Spiel“bank“ ohne „Bank“halterfunktion ein Widerspruch in sich ist) es zu einer Konzession für einen „Spielsalon für Poker ohne Bankhalter“ kommt.


 

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